who’s who 2021 – PDF
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„…wenn Corona hoffentlich nur noch eine schaurige Erinnerung ist“ – so endete unser Editorial in der 2020-er Ausgabe von „Who’s who“ vor Jahresfrist. Wie man sich täuschen kann! Denn der aktuelle Herbst/Winter 2021 ist praktisch eine schauerliche Blaupause der Entwicklung 2020, was die Pandemie angeht. Einmal mehr sehen wir die abenteuerlichsten Auswirkungen des Virus auf den Alltag im Allgemeinen und die Gastronomie im Besonderen. Da stürzen sich jetzt also Polizeibeamte mitten ins Nachtleben. Um zu kontrollieren, ob die Gastronomen ihre Gäste auch anständig kontrollieren. Da gelten von Bundesland zu Bundesland die verschiedensten Quasi-Lockdown- Bestimmungen: 2G, 2G+, 3G, 3G+. Plus schärfere Bestimmungen bei den unterschiedlichsten Inzidenzen und Belegungsraten von Intensivbetten. Ach ja: Und Ihre Nachbarn sollten Sie, liebe Leserinnen und Leser, am besten auch wieder ausspionieren, damit bei ihnen nicht illegaler Weise eine Nase zuviel am Couchtisch sitzt. Das nur nebenbei…
Soviel ist auf jeden Fall jetzt schon wieder sicher: Bei den jüngsten politischen Maßnahmen gegen die vierte und wohl bald auch fünfte Welle der Pandemie im DACH-Raum sind die Gastronomen und Hoteliers einmal mehr die Gelackmeierten. Und mit ihnen alle, die sie mit allem, was es für die gute Gastfreundschaft braucht, versorgen.
Einmal mehr werden willkürliche Maßnahmen dazu führen, dass gestandene Gastgeber und bewährte Kräfte in Service und Küchen entnervt das Handtuch werfen und der Gastronomie den Rücken kehren. Und es darf bezweifelt werden, ob ausgefuchste Reservierungssysteme, digitale Küchenhelfer, SB-Terminals oder lustige Bedienroboter Ersatz bieten können.
Also was tun? Locker bleiben? Beten? Vielleicht! Aussitzen? Attackieren? Den Kopf in den Sand stecken? Weder noch! Denn auch nach der x-ten Coronawelle, nach Wochen von mehr oder weniger verordneter Isolation, werden die Menschen wieder an die Orte strömen, wo sie miteinander essen, trinken, reden und ein paar unbeschwerte Stunden verbringen können. Für diesen Tag X müssen die Gastronomen gerüstet sein und in diesem Supplement finden sie einige wertvolle Anregungen dazu.
Widerrufsrecht für Endverbraucher: Die Bestellung kann innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen telefonisch oder schriftlich (z.B. E-Mail, Fax, Brief) oder durch Rücksendung der Ware widerrufen werden. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige telefonische oder schriftliche Kündigung bzw. Absendung der Ware an die B&L MedienGesellschaft mbH & Co. KG., Max-Volmer-Straße 28, 40724 Hilden, Tel.: 02103/204-0, E-Mail: info@blmedien.de. Weitere Informationen sowie ein Widerrufsformular finde Sie hier.