Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. „Anzeigenauftrag“ bzw. „Auftrag“ im Sinne der nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungstreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

2. Anzeigenaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Bei Änderungen der Anzeigenpreise treten mangels anderer Vereinbarungen die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

3. Die in der Anzeigenpreisliste bezeichneten Nachlässe werden nur für die innerhalb eines Jahres in einer Druckschrift erscheinenden Anzeigen eines Werbungstreibenden gewährt. Die Frist beginnt mit dem Erscheinen der ersten Anzeige.

4. Der Werbungstreibende hat rückwirkenden Anspruch auf den seiner tatsächlichen Abnahme von Anzeigen innerhalb Jahresfrist entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Frist einen Auftrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem Nachlass von vornherein berechtigt.

5. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.

6. Für die Aufnahme von Anzeigen in bestimmten Nummern, in bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift wird keine Gewähr geleistet, es sei denn, dass der Auftraggeber die Gültigkeit des Auftrags ausdrücklich davon abhängig gemacht hat. In letzterem Falle muss der Auftrag so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Hat sich der Auftraggeber ein Rücktrittsrecht vorbehalten, so bedarf dies zu seiner Verwirklichung einer Ankündigungsfrist von mindestens 8 Wochen vor dem Erscheinungsmonat der jeweiligen Aussendung. Bei Kalendern ist ein Rücktrittsrecht nicht möglich.

7. Der Verlag behält sich vor, Anzeigen- und Beilagenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen. Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

8. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen bzw. fernmündlich veranlassten Änderungen sowie für Fehler infolge undeutlicher Niederschrift übernimmt der Verlag keinerlei Haftung für die Richtigkeit der Wiedergabe. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

9. Ist der Abdruck der Anzeige ganz oder teilweise unleserlich, unrichtig oder unvollständig und hat der Verlag dies zu vertreten, so hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine Ersatzanzeige, wenn durch die Mängel der Zweck der Anzeige erheblich beeinträchtigt wurde. Fehlende oder fehlerhaft gedruckte Kontrollangaben ergeben keinen Anspruch für den Auftraggeber, sofern nichts Abweichendes vereinbart ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss, grober Fahrlässigkeit und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen. Ersatzansprüche wegen Unmöglichkeit und Verzug sind auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt beschränkt. Ansprüche wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften sind auf den Ersatz des Erfüllungsinteresses beschränkt. Reklamationen jeder Art müssen vom Auftraggeber innerhalb 4 Wochen nach Absendung von Rechnung und Beleg beim Verlag geltend gemacht sein.

10. Eingehende Anforderungen, Mitteilungen, Karten und Adressenausdrucke, die für den Auftraggeber bestimmt sind, werden vom Verlag als normale Postsendungen weitergeleitet, es sei denn, dem Verlag steht ein Zurückbehaltungsrecht zu, weil der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist. Bei Verlust einer Sendung hat der Auftraggeber kein Recht auf Preisminderung.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Sendet der Auftraggeber den ihm übermittelten Probeabzug nicht fristgemäß zurück, so gilt die Genehmigung zum Druck erteilt.

12. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung mit Beleg spätestens am 5. Tage des auf die Veröffentlichung der Anzeige folgenden Monats erteilt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine kürzere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Jahresrechnungen für Abdrucke in der Rubrik „Bezugsquellen“ werden spätestens mit der Veröffentlichung in der ersten Ausgabe des Berechnungszeitraumes fällig.

13. Bei Eintritt von Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen nach den gesetzlichen Maßgaben sowie ggfls. weiterer Verzugsschaden. Zugesagte Mengenrabatte entfallen, wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht pünktlich bezahlt. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Insolvenz oder Vergleich/ Moratorium entfällt rückwirkend für das Kalenderjahr jeglicher Nachlass.

14. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenausschnitt. Wenn Art und Umfang des Anzeigenauftrags es rechtfertigen, werden bis zu zwei vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Aufnahmebescheinigung des Verlages.

15. Kosten für erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für Anfertigung und Lieferung bestellter Vorlagen und Zeichnungen hat der Auftraggeber zu bezahlen.

16. Ein Auflagenrückgang gibt bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen nur dann einen Anspruch auf Preisminderung, wenn eine bestimmte Auflagenhöhe in der Preisliste oder auf andere Weise ausdrücklich genannt wurde und diese um mehr als 20 % absinkt. Darüberhinaus sind sämtliche etwaigen Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber vom Absinken der Auflage (ab 10 %) so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten kann.

17. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet 3 Monate nach Ablauf des Auftrages. Das Transportrisiko geht allen vom Verlag an den Auftraggeber oder an Dritte zurückgesandten Druckunterlagen zu Lasten des Empfängers.

18. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Verlages. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem deutschen Recht.

1. Vorbemerkung:
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für Verträge über die Schaltung von Werbemitteln und Eintragungen in elektronischen Informations- und Kommunikationsdiensten, insbesondere dem Internet (nachfolgend kurz „Online-Medien“ genannt), mit den Unternehmen B&L MedienGesellschaft mbH & Co. KG und B&L NewMedia GmbH (beide im Folgenden „Verlag“ genannt). Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.

Für Werbe- und Eintragungsaufträge, die sich sowohl auf Online-Medien als auch auf Zeitschriften beziehen, gelten jeweils die AGB desjenigen Mediums, in dem der jeweilige Werbe- und Eintragungsauftrag vertragsgemäß erfolgen soll.

2. Werbe-/Eintragungsauftrag:
„Werbeauftrag“ im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines oder mehrerer Werbemittel (z.B. Internetbanner) in Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung. „Eintragungsauftrag“ im Sinne der nachfolgenden AGB ist der Vertrag über die Schaltung eines Eintrages oder mehrerer Einträge (z.B. Firmenlink oder Advertorial) in Online-Medien zum Zwecke der Verbreitung.

3. Werbemittel:
Ein Werbemittel im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
– aus einem Bild und/oder Text, aus Tonfolgen und/oder Bewegtbildern (z.B. Banner),
– aus einer sensitiven Fläche, die bei Anklicken die Verbindung mittels einer vom Auftraggeber genannten Online-Adresse zu weiteren Daten herstellt, die im Bereich des Auftraggebers liegen (z.B. Link). Werbemittel, die aufgrund ihrer Gestaltung nicht als solche erkennbar sind, werden als Werbung deutlich kenntlich gemacht.

4. Eintragungen:
Eine Eintragung im Sinne dieser AGB kann zum Beispiel aus einem oder mehreren der genannten Elemente bestehen:
– aus einem Eintrag in ein Verzeichnis in Form eines Datensatzes,
– aus einer ausführlichen Information des Auftraggebers als Anhang zum jeweiligen Datensatz,
– aus einem Link auf einen elektronischen Informations- und Kommunikationsdienst des Auftraggebers,
– aus der Schaltung einer E-Mail-Verbindung zum Auftraggeber.

5. Vertragsschluss:
Der Vertrag kommt, vorbehaltlich entgegenstehender individueller Vereinbarungen, grundsätzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Bestätigung des Auftrags zustande. Auch bei mündlichen oder fernmündlichen Bestätigungen liegen immer die AGB des Verlags zugrunde. Soweit Werbeaufträge durch Werbeagenturen erteilt werden, kommt der Vertrag im Zweifel mit der Werbeagentur zustande. Der Verlag ist grundsätzlich berechtigt, von den Werbeagenturen einen Mandatsnachweis zu verlangen.

6. Abwicklungsfrist:
Werbe- und Eintragungsaufträge sind im Zweifel innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzuwickeln. Bei Änderungen der Preise treten mangels anderer Vereinbarungen die neuen Bedingungen auch für laufende Aufträge sofort in Kraft.

7. Nachlasserstattung:
Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Rückvergütung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlags beruht.

8. Ablehnungsbefugnis:
Der Verlag behält sich vor, Werbeaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – abzulehnen bzw. zu sperren, wenn deren Inhalt gegen gesetzliche oder behördliche Bestimmungen verstößt, oder vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Veröffentlichung wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages unzumutbar ist.

Der Verlag ist ebenfalls berechtigt ein bereits veröffentlichtes Werbemittel bzw. einen Eintrag zurückzuziehen, wenn der Auftraggeber nachträglich inhaltliche Änderungen des Werbemittels vornimmt oder die Daten, auf die durch einen Link verwiesen wird, nachträglich verändert und hierdurch die im Absatz 1 aufgeführten Voraussetzungen erfüllt werden.

Dies gilt auch für Aufträge, die an den Schaltern der Geschäftsstellen, bei Annahmestellen oder bei Vertretern aufgegeben werden. Die Ablehnung eines Auftrags wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Datenanlieferung:
Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgemäße, dem Format oder technischen Vorgaben des Verlags entsprechende Werbemittel/Einträge rechtzeitig vor Schaltungsbeginn anzuliefern. Der Verlag ist grundsätzlich nicht verpflichtet, Werbemittel oder Eintragungen über den Zeitpunkt der letztmaligen Verbreitung hinaus aufzubewahren. Kosten des Verlags für vom Auftraggeber gewünschte Änderungen des Werbemittels/Eintrages trägt der Auftraggeber.

10. Rechtegewährleistung:
Der Auftraggeber versichert, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels/Eintrages erforderlichen Rechte besitzt und stellt den Verlag im Rahmen des Auftrags von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können. Der Verlag wird von den Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Dem Verlag werden sämtliche, für die Nutzung der Werbung in Online-Medien, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte durch den Auftraggeber übertragen, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen zeitlichen und inhaltlichen Umfang. All diese Rechte werden örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.

11. Gewährleistung des Verlags: 10. Rechtegewährleistung:
Der Verlag gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe des Werbemittels/Eintrags. Jedoch ist dem Auftraggeber bewusst, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Programm zu erstellen. Die Gewährleistung gilt nicht für unwesentliche Fehler. Ein unwesentlicher Fehler in der Darstellung der Werbemittel/Einträge liegt vor, wenn er hervorgerufen wird
– durch Rechnerausfall aufgrund Systemversagens
– durch die Verwendung einer nicht geeigneten Darstellungssoftware (z.B. Browser)
– durch die Verwendung einer nicht geeigneten Hardware
– durch Störung der Kommunikationsnetze anderer Betreiber
– durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf so genannten Proxies (Zwischenspeichern)
– durch Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert. Bei einem Ausfall des Ad-Servers über einen erheblichen Zeitraum (mehr als 10 Prozent des vertraglich vereinbarten Schaltungszeitraums) im Rahmen einer zeitgebundenen Festbuchung entfällt die Zahlungspflicht des Auftraggebers für den Zeitraum des Ausfalls. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei ungenügender Wiedergabequalität des Werbemittels/Eintrags hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Bei Fehlschlagen oder Unzumutbarkeit der Ersatzwerbung, besteht ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrags. Sind etwaige Mängel bei den Werbungs-/Eintragungsunterlagen nicht offenkundig, so hat der Auftraggeber bei ungenügender Veröffentlichung keine Ansprüche. Dies gilt auch bei Fehlern in wiederholten Werbeschaltungen, wenn nicht vor Veröffentlichung der nächstfolgenden Werbeschaltung auf den Fehler hingewiesen wurde.

12. Leistungsstörungen:
Wenn die Auftrags-Durchführung aus Gründen, die der Verlag nicht zu vertreten hat (etwa softwarebedingt oder aus anderen technischen Gründen), ausfällt, z.B. wegen Rechnerausfalls, höherer Gewalt, Streik, aufgrund gesetzlicher Bestimmungen, Störungen aus dem Verantwortungsbereich von Dritten (z.B. anderen Providern), Netzbetreibern oder Leistungsanbietern oder aus vergleichbaren Gründen, so wird die Durchführung des Auftrags nachgeholt. Der Vergütungsanspruch des Verlages bleibt bestehen, sofern die Nachholung in angemessener und für den Auftraggeber zumutbarer Zeit nach Beseitigung der Störung erfolgt.

13. Haftung:
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss und unerlaubter Handlung bestehen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Verlags, seines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Dies gilt nicht für die Haftung für zugesicherte Eigenschaften und für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; im letzten Fall ist die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens.

Bei grober Fahrlässigkeit des einfachen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung gegenüber Unternehmern dem Umfang nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

14. Preisliste:
Es gilt die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung im Internet oder anderen Medien veröffentlichte Preisliste. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Nachlässe bestimmen sich nach der jeweils gültigen Preisliste. Werbeagenturen/-mittler sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen an die Preislisten des Verlags zu halten.

15. Zahlungsverzug:
Bei Eintritt von Zahlungsverzug entstehen Verzugszinsen nach den gesetzlichen Maßgaben sowie ggf. weiterer Verzugsschaden. Zugesagte Rabatte entfallen, wenn der Auftraggeber die Rechnung nicht pünktlich bezahlt. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrags bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Schaltungen Vorauszahlung verlangen. Bei Insolvenz oder Vergleich/Moratorium entfällt rückwirkend für das Kalenderjahr jeglicher Nachlass.

16. Kündigung:
Kündigungen von Werbe-/Eintragungsaufträgen müssen schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

17. Datenschutz:
Der Werbe-/Eintragungsauftrag wird unter Berücksichtigung der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen abgewickelt.

18. Erfüllungsort/Gerichtsstand:
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz des Verlages. Die vertraglichen Beziehungen unterliegen dem deutschen Recht.

1. Vorbemerkung:
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für die Bestellung von Büchern, Bookware (Bücher mit Diskette, CD-ROM oder Zugriff auf eine Online-Datenbank), Loseblattwerken, Disketten, DVD, CD-ROM und sonstigen Leistungen bei den Unternehmen B&L MedienGesellschaft mbH & Co. KG, der Bücker Fachverlag GmbH & Co. KG und der Hanse ProMedia GmbH & Co. KG. Der Vertragsschluss erfolgt ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind. Für entgeltpflichtige Online-Inhalte und Zeitschriftenabonnements gelten eigene Geschäftsbedingungen.

2. Warenpreise:
E s gelten die jeweils ausgewiesenen Artikelpreise. Der Verlag behält sich spätere Preisveränderungen vor.

3. Liefer- und Zahlungsbedingungen:
Die Lieferung erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Sämtliche Lieferungen an Unternehmer erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Für die Lieferung fallen Versandkosten an. Die Höhe der Versandkosten richtet sich innerhalb Deutschlands nach Paketgröße und –gewicht, bei Lieferungen ins Ausland nach Paketgewicht, Entfernung und ggf. Zuschlägen für Express-Versand. Rechnungen sind innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Frist und zu den dort angegebenen Konditionen auf eines der auf der Rechnung angegebenen Konten zu bezahlen. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verlags bis die Kaufpreisforderung vollständig beglichen ist. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten, sofern ihm nicht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug für weitere Bestellungen oder noch offen stehende Teillieferungen Vorauszahlung verlangen. Lieferungen ins Ausland erfolgen im Regelfall nur gegen Vorkasse. Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb der Europäischen Union können Einfuhrabgaben anfallen. Diese sind nicht in den Versandkosten enthalten und vom Besteller selbst zu tragen. Eine besondere Ausweisung dieser Nebenkosten in der Auftragsbestätigung erfolgt nicht. Für den Fall, dass das bestellte Produkt für einen erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, so dass die Bestellung nicht ausgeführt werden kann, behält sich der Verlag das Recht vor, die Lieferung nicht zu erbringen. Hierüber wird der Besteller unverzüglich informiert.

4. Rückgaberecht:
Private Verbraucher haben bei Büchern und Loseblattwerken eine Ansichtsfrist von zwei Wochen, sofern der Vertrag keine besondere Vereinbarung enthält. Die Ansichtsfrist beginnt mit dem Tag des Wareneingangs beim Besteller. Innerhalb dieser Frist ist die mitgesandte Rechnung zu bezahlen oder das Produkt an den Verlag zurückzusenden. Bei einem Warenwert von bis zu Euro 40,- trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, ab einem Warenwert von Euro 40,- kann der Kunde das Paket unfrei versenden. Die Kosten übernimmt in diesem Fall der Verlag. Schäden an der Rücksendeware, die durch Versendung mittels untauglicher Transportverpackungen entstehen, gehen zu Lasten des Kunden. Bei einer fehlerhaften oder durch den Verlag beschädigten Lieferung übernimmt dieser unabhängig vom Warenwert die Kosten der Rücksendung durch den Kunden.

5. Gewährleistung:
Unternehmer haben offensichtliche Mängel der Ware gegenüber dem Verlag innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Für Kaufleute gelten im Übrigen die rechtlichen Anforderungen an die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung eines neuen mangelfreien Produkts berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt der Verlag die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass das Produkt nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen (Rücktritt) oder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung). Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ist der Erwerber Unternehmer, verjähren Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr ab Ablieferung.

6. Haftung:
Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verlags, beruhen. Soweit dem Verlag eine leicht fahrlässige Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Der Verlag haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern er schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt. Im Falle von Fahrlässigkeit ist jedoch die Schadensersatzhaftung auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Für Schäden aus schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Verlag unbeschränkt. Dies gilt auch soweit der Verlag die Einhaltung eines Liefertermins zugesichert oder garantiert hat. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen greifen ferner nicht ein, soweit der Verlag eine Beschaffenheit des Produkts zugesichert oder garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.

7. Datenschutz:
Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der dem Verlag im Rahmen des
Bestellvorgangs überlassenen personenbezogenen Daten für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen ausdrücklich zu.

8. Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort ist der Sitz des Verlags. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verlags, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder wenn dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

1. Vorbemerkung:
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Bezug von Zeitschriften im Einzel- und Abonnementbezug sowie Sonderpublikationen von Zeitschriften (im Folgenden insgesamt Zeitschriften) mit den Unternehmen B&L MedienGesellschaft mbH & Co. KG, der Bücker Fachverlag GmbH & Co. KG und der Hanse ProMedia GmbH & Co. KG. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.

2. Warenpreise:
Der Verlag hat das Recht, die Abonnementpreise veränderten Gegebenheiten (erhöhte Personal-, Sachkosten oder erhöhte Kosten zur Erbringung von Leistungen, die der Verlag an Dritte zahlen muss) anzupassen.

3. Liefer- und Zahlungsbedingungen:
Sofern im jeweiligen Vertrag nicht anders vermerkt, werden Abonnementverträge für Zeitschriften jeweils für die Dauer von 12 Monaten geschlossen. Verträge über den Bezug von Abonnements verlängern sich jeweils um 12 Monate, wenn der Abonnementvertrag nicht fristgemäß gekündigt wird. Die Lieferung von Zeitschriften im Einzelbezug erfolgt vorbehaltlich der Verfügbarkeit der Ware. Ist das bestellte Produkt noch nicht erschienen, wird die Bestellung vorgemerkt. Sämtliche Lieferungen an Unternehmer erfolgen auf Gefahr des Bestellers. Sofern im Angebot/Vertrag nicht angegeben wird, dass die Lieferung inklusive ist, fallen zusätzliche Versandkosten je nach Menge und Gewicht an. In den Preisen für Zeitschriften-Abonnements sind die Versandkosten enthalten. Alle Abonnements von Zeitschriften werden für den Bezugszeitraum im Voraus berechnet. Rechnungen sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug für weitere Bestellungen oder noch offen stehende Teillieferungen Vorauszahlung verlangen. Die gelieferten Produkte bleiben Eigentum des Verlags, bis die Kaufpreisforderung vollständig beglichen ist. Der Besteller ist nicht berechtigt, Zahlungen zurückzubehalten, sofern ihm nicht ein gesetzliches Zurückbehaltungsrecht zusteht. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug für weitere Bestellungen oder noch offen stehende Teillieferungen Vorauszahlung verlangen. Lieferungen ins Ausland erfolgen im Regelfall nur gegen Vorkasse, es sei denn im Angebot ist etwas anderes vermerkt. Bei Wareneinfuhren in Länder außerhalb der Europäischen Union können Einfuhrabgaben anfallen. Diese sind nicht in den Versandkosten enthalten und vom Besteller selbst zu tragen. Eine besondere Ausweisung dieser Nebenkosten in der Auftragsbestätigung erfolgt nicht. Für den Fall, dass das bestellte Produkt für einen erheblichen Zeitraum nicht verfügbar ist oder Datenbankfehler vorliegen, so dass die Bestellung nicht ausgeführt werden kann, behält sich der Verlag das Recht vor, die Lieferung nicht zu erbringen. Hierüber wird der Besteller unverzüglich informiert.

4. Kündigung:
Verträge über den Bezug von Zeitschriften im Abonnement sind bis spätestens 4 Wochen vor Ende des Bezugszeitraums kündbar, soweit das Angebot bzw. der Vertrag keine abweichende Regelung enthält. Jede Kündigung hat schriftlich an den Verlag zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung von Lieferungen gilt nicht als Kündigung.

5. Gewährleistung:
Unternehmer haben offensichtliche Mängel der Ware gegenüber dem Verlag innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Für Kaufleute gelten im Übrigen die rechtlichen Anforderungen an die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung eines neuen mangelfreien Produkts berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt der Verlag die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass das Produkt nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen (Rücktritt) oder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung). Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ist der Erwerber Unternehmer, verjähren Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr ab Ablieferung.

6. Haftung:
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Verlag zwingend haftet, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder für Körperschäden gehaftet wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen greifen nicht ein, soweit der Verlag eine Beschaffenheit des Produkts zugesichert oder garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Ist die Haftung des Verlags ausgeschlossen, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter des Verlags.

7. Datenschutz:
Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der dem Verlag im Rahmen des Bestellvorgangs überlassenen personenbezogenen Daten für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen ausdrücklich zu.

8. Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verlags. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verlags, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder wenn dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

1. Vorbemerkung:
Die folgenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über den Bezug von Kundenzeitschriften, die von den beziehenden Betriebe zum Zweck der Eigenwerbung und Information an die eigenen Kunden verteilt werden, mit den Unternehmen B&L MedienGesellschaft mbH & Co. KG, der Bücker Fachverlag GmbH & Co. KG und der Hanse ProMedia GmbH & Co. KG. Andere Vertragswerke gelten nicht, auch soweit einzelne Regelungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht enthalten sind.

2. Warenpreise:
Der Verlag hat das Recht, die Bezugspreise veränderten Gegebenheiten (erhöhte Personal-, Sachkosten oder erhöhte Kosten zur Erbringung von Leistungen, die der Verlag an Dritte zahlen muss) anzupassen.

3. Vertragslaufzeit:
Verträge über den Bezug von Kundenzeitschriften haben einen Vertragsumfang von in der Regel 104 wöchentlich erscheinende Ausgaben ab dem Zeitpunkt der kostenpflichtigen Belieferungsaufnahme mit jeweils der vereinbarten Heftmenge, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Die Bestellung verlängert sich jeweils um 52 Ausgaben (26 Ausgaben bei 14-tägig erscheinenden Zeitschriften) und die gleiche Menge, wenn nicht mindestens drei Monate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung erfolgt.

4. Kündigung:
Verträge über den Bezug von Zeitschriften im Abonnement sind bis spätestens 3 Monate vor Ende des Bezugszeitraums kündbar, soweit das Angebot bzw. der Vertrag keine abweichende Regelung enthält. Jede Kündigung hat schriftlich an den Verlag zu erfolgen. Eine Annahmeverweigerung von Lieferungen gilt nicht als Kündigung.

5. Reduzierung der Bestellmenge:
Eine Reduzierung der wöchentlichen Bestellmenge ist nur mit Zustimmung des Verlages möglich, mit der Maßgabe, dass sich dadurch der Bezugsvertrag entsprechend verlängert bis zur Abnahme der Gesamtbestellmenge. Ohne Einfluss auf den Bestand des Vertrages bleiben Format- und Titeländerungen sowie Änderung der Erscheinungsweise oder des Umfangs der Kundenzeitschrift.

6. Annahmeverweigerung:
Verweigert der Besteller bzw. Vertragspartner die Annahme ohne Rechtsgrund, ist der Bezugsgeldbetrag für die gesamte restliche Vertragslaufzeit fällig.

7. Gewährleistung:
Unternehmer haben offensichtliche Mängel der Ware gegenüber dem Verlag innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung schriftlich anzuzeigen. Für Kaufleute gelten im Übrigen die rechtlichen Anforderungen an die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB). Soweit ein Mangel der Ware vorliegt, ist der Kunde nach seiner Wahl zur Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder zur Lieferung eines neuen mangelfreien Produkts berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung trägt der Verlag die zum Zwecke der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass das Produkt nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wird. Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, nach seiner Wahl die Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen (Rücktritt) oder den Kaufpreis entsprechend herabzusetzen (Minderung). Für Verbraucher gilt die gesetzliche Gewährleistungsfrist. Ist der Erwerber Unternehmer, verjähren Gewährleistungsansprüche nach einem Jahr ab Ablieferung.

8. Haftung:
Schadensersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit der Verlag zwingend haftet, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, für Körperschäden oder der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatz für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen oder für Körperschäden gehaftet wird. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen greifen nicht ein, soweit der Verlag eine Beschaffenheit des Produkts zugesichert oder garantiert oder einen Mangel arglistig verschwiegen hat. Ist die Haftung des Verlags ausgeschlossen, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Erfüllungsgehilfen, gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter des Verlags.

9. Datenschutz:
Der Kunde stimmt der Speicherung, Verarbeitung und Nutzung der dem Verlag im Rahmen des Bestellvorgangs überlassenen personenbezogenen Daten für vertragliche Zwecke und auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen ausdrücklich zu.

10. Schlussbestimmungen:
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Verlags. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist der Sitz des Verlags, sofern der Kunde Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist oder wenn dieser keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.

Der Vertrag kommt mit der Unterschrift des Bestellers zustande. B&L MedienGesellschaft mbH & Co. KG (im Folgenden B&L genannt) verzichtet gemäß § 151 BGB auf eine gesonderte Annahmeerklärung. Der Lieferbeginn wird dem Kunden mit Auftragsbestätigung mitgeteilt. Der Vertrag beinhaltet die Abnahme von 12 Ausgaben carneo, bzw. 2 bis 4 Ausgaben carnelino und ggf. von Logo-Aufklebern, der umseitig genannten Bestellmenge und ist erst mit Abnahme dieser Gesamtbestellmengen erfüllt. Sofern sich nachträglich herausstellen sollte, dass der bestellende Betrieb kein Mitglied einer Fleischerinnung ist oder aus der Fleischerinnung während des Bezugszeitraumes austritt, ist B&L verpflichtet vom Sonderkündigungsrecht der Bezugsvereinbarung Gebrauch zu machen. Alle Preise und Kosten verstehen sich zzgl. Verpackung, Versand und MwSt. Bei Steigerung von Material-, Personalkosten oder Auslieferungsgebühren ist der Verlag berechtigt, die Bezugspreise entsprechend anzupassen. Verweigert der Besteller schuldhaft die Annahme ohne Rechtsgrund, ist der Bezugsgeldbetrag für die gesamte restliche Abo-Dauer sofort fällig. Gestaltung und Produktion der Logo-Aufkleber erfolgen in enger Abstimmung zwischen dem Besteller und B&L. Der Besteller liefert druckfähige Logo-Dateien (Format JPEG oder PDF, 300dpi, cmyk) und B&L erstellt auf der Basis die Druckdateien der Aufkleber. Vor Drucklegung erhält der Kunde ein digitales Softproof (PDF) zur Freigabe. Der Druck der Aufkleber erfolgt im Digitaldruckverfahren, 4-farbig auf silberner Metallfolie im Standardformat (rund, Durchmesser: 42 mm), Lieferung auf Etikettenrollen. Die komplette, benötigte Jahresauflage der Logo-Aufkleber wird vorproduziert und geht dem Kunden rechtzeitig zu. Eine Änderung der vereinbarten Bestellmengen ist möglich, mit der Maßgabe, dass sich dadurch der Bezugsvertrag entsprechend bis zur Abnahme der ursprünglich bestellten Gesamtbestellmenge ändert. Ohne Einfluss auf den Bestand des Vertrages bleiben Format- und Titeländerungen seitens B&L sowie Änderungen der Erscheinungsweise oder des Umfanges der Kundenzeitschrift. Ist der Besteller Kaufmann, sind Gerichtsstand und Erfüllungsort Hilden. B&L räumt dem Besteller ein Sonderkündigungsrecht von vier Wochen ab Eintreffen der ersten Heftlieferung ein. Der Vertrag wird bindend wenn nicht bis spätestens vier Wochen nach Erhalt der ersten Lieferung eine schriftliche Kündigung erfolgt ist. Die Bestellung verlängert sich jeweils um weitere 12 Ausgaben carneo, bzw. 2 bis 4 Ausgaben carnelino und ggf. eine Jahresauflage von Logo-Aufklebern, der umseitig genannten Bestellmengen, wenn nicht drei volle Kalendermonate vor Ablauf des Vertrages eine schriftliche Kündigung erfolgt. Mündliche Abreden sind unwirksam. Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung, eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen. B&L ist berechtigt, die E-Mail-Adresse sowie die weiteren Kontaktdaten des Auftraggebers ausschließlich innerhalb der Unternehmensgruppe zum Zwecke der Beratung und Information zu nutzen. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.

Soweit in den Bedingungen nicht ausdrücklich eingeräumt, bleibt die B&L MedienGesellschaft mbH & Co. KG (als Lizenzgeber) Inhaber aller Rechte an den lizensierten Bildern bzw. Medienelementen. Gemäß den Bedingungen werden keine Rechte an den Bildern/Medienelementen auf den Lizenznehmer übertragen.


Die Foto-/Bildlizenz für Medien (in der Regel Fotos und Bilder) der B&L MedienGesellschaft mbH & Co. KG erlaubt ihnen Folgendes:

  1. Die Reproduktion von bis zu 100.000 Kopien des Mediums in sämtlichen Medien, beispielsweise in Flyern, Plakaten, Anzeigen und sonstigen gedruckten Marketing-Materialien sowie in digitalen Dokumenten oder Software.
  2. Einbindung des Mediums in E-Mail-Marketing, Werbung auf Smartphones und Tablets, Fernseh- oder digitale Programme.
  3. Veröffentlichen des Mediums auf einer Website und in Social Media ohne Begrenzung der Aufrufe.
  4. Weitergabe des unveränderten Mediums innerhalb des Unternehmens Kollegen/innen sowie an Externe, die sich vertraglich zur Einhaltung der Lizenzbestimmungen verpflichtet haben.
  5. Ãœbertragen der Lizenz auf Kunden oder Arbeitgeber.

Folgendes ist nicht zulässig:

  1. Weitergabe der eigenständigen Datei.
  2. Übertragung der Lizenz an mehrere Arbeitgebende oder Kundinnen/Kunden, sofern nicht jeweils eine separate Lizenz für diese erworben wird.

Copyright-Kennzeichnung:

Der Lizenznehmer ist dazu verpflichtet, das Bild bei Veröffentlichung mit dem folgendem Copyrightvermerk zu kennzeichnen: Bild: © B&L MedienGesellschaft mbH & Co. KG

 
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